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Heilpraktikerkosten können nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen bzw. Zusatzversicherungen sowie die Beihilfe für Beamte erstatten unter Umständen auch Heilpraktikerleistungen. Hierüber müssen Sie sich ggf. eigenständig informieren.

Unabhängig von Erstattungsleistungen durch Kasse oder Beihilfe, die Sie erhalten, rechne ich direkt mit Ihnen ab, da Sie mein Vertragspartner sind. Die Abrechnung erfolgt im Regelfall nach Zeitaufwand. Mein Stundensatz beträgt € 75.

Stand 01.04.2024. Preisänderungen vorbehalten.

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